Frühgeschichte
In der Frühgeschichte kam die Gesellschaft meistens ohne eigenen „Tötungsfachmann“ aus. Nicht etwa weil die Menschen friedlich nebeneinander lebten, sondern vielmehr weil die Todesstrafe (insofern die Missetäter überhaupt erwischt werden konnten)
vom
Vater,
Ehegatten,
Bruder
oder sonst einem männlichen Verwandten
vollzogen wurde
Da durch die steigende Zahl der Rechtsverbrechen keinem Betroffenen mehr das Recht der Tötung zugesprochen wurde, mussten andere die Exekution durchführen Diese Aufgabe übernahm nun der Opferpriester oder ein Ältester des Rates. Es handelt sich um die Anfänge der Blutgerichtsbarkeit.
Aktualisiert (Sonntag, den 16. Januar 2011 um 10:40 Uhr)









