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Am Pranger

Über Menschen und Ereignisse die in den Geschichtsbücher größtenteils ignoriert  werden.
Es  sei hier gleich hervorgehoben, dass im Gegensatz zu einem normalen Beruf, der Scharfrichter niemals eigenmächtig handelte.
Der Vollstreckung einer Folter, sowie einer Exekution, ging immer ein Gerichtsurteil voraus.
Ob die Folter oder Exekution berechtigt war, soll auf diesen Seiten nicht zur Debatte stehen. Es steht natürlich ausser Frage, dass das Vollstrecken eines Urteils, weder in juristischer, noch in moralischer Beziehung ein ehrloses Geschäft war.
Anfangs sind die Leute schockiert und es bedarf sehr oft einer Menge Überzeugungskraft, den Beruf unserer Vorfahren mit dem gleichen Stolz zu vermitteln, wie den Beruf eines Notar- oder Chirurgennachkommen.Der Beruf des Nachrichters, war verachtet. Als unehrlicher Mann konnte er kein " ehrliches " Gewerbe betreiben und in keine Zunft eintreten, weshalb er oft einen Nebenverdienst als:
Abdecker, Wasenmeister, Frauenwirt, Hundefänger, Verarzter von Mensch und Tier u.s.w. innehatte
Die Ausgrenzung der Scharfrichter erklärt sich teils aus dem Abscheu vor diesen Nebenbeschäftigungen, teils aus dem, in heidnischen Tabuvorstellungen wurzelndem Grauen vor seiner blutigen Tätigkeit, ferner aus der Scheu vor den geheimnisvollen Künsten, die er als Geisterbanner und Kurpfuscher betrieb.


 
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